Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen monatlich Beiträge zu entrichten sind, sind gestiegen:
In der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich die Grenze von 5.175,00 € auf 5.512,50 €;
in der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt ab 2025 nunmehr eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 8.050,00 €.
Sind Sie privat krankenversichert gelten für Sie neue monatliche Höchstzuschüsse: 471,32 € in der Kranken- und 99,23 € in der Pflegeversicherung.
Weiterlesen