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Covid-19-Reisewarnung für Länder außerhalb EU / Schengen verlängert – was das bedeutet

Covid-19-Reisewarnung gilt bis 31. August fort

Die am 17. März ausgesprochene weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt für die meisten Länder vorerst bis zum 31. August weiter. Sie wurde nur für EU-Mitgliedsstaaten, den Schengen-Raum und Großbritannien ab dem 15. Juni aufgehoben. 

Reisewarnung, Reiseverbot, Reisebeschränkungen und Quarantänen

Eine Reisewarnung ist ein dringender Appell, entsprechende Reisen soweit wie möglich zu vermeiden. Sie stellt aber kein Verbot dar. Letztlich steht es Reisenden frei, selbstständig über ihre Reisen zu entscheiden – wohlwissend, dass Reisewarnungen nicht leichtfertig ausgesprochen werden.

Reisewarnungen sind keine Reiseverbote und Reisehinweise sind keine Reiseeinladung. –Außenminister Heiko Maas

Die Reisewarnung bezieht sich dabei auf Reisen von Deutschland ins Ausland. Beschränkungen bei der Einreise nach Deutschland sind hiervon nicht umfasst. Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen bei der Einreise nach Deutschland werden vom Bundesinnenministerium angeordnet von der Bundespolizei kontrolliert. Dies geschah anlässlich der Ausbreitung von Covid-19 auf Basis von entsprechenden EU-Empfehlungen.

Auch Quarantänevorschriften bestehen unabhängig von einer Reisewarnung. Quarantänevorschriften in Deutschland werden von den Bundesländern erlassen und hängen regelmäßig von der Pandemieentwicklung in dem Reiseland ab. Reisende sollten sich hierüber vor einer Reise bei den Behörden ihres Bundeslandes erkundigen. Auskunft zu den Quarantänevorschriften im Ausland finden Reisende in den Reise- und Sicherheitshinweisen oder den Vertretungen des Reiselandes in Deutschland.

Reisen in europäische Länder

Ab dem 15. Juni gilt voraussichtlich KEINE Reisewarnung mehr für:

  • Für Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern
  • Schengen-assoziierte Staaten:
    Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island
  • und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Das bedeutet nicht, dass jede Reise ohne Einschränkungen möglich ist. Einzelne Länder können weiterhin Einreisen beschränken oder eine Quarantäne bei Einreise vorsehen. Umso wichtiger ist für Reisende, sich vorab über die Reise- und Sicherheitshinweise über die Situation in ihrem Reiseland zu informieren. Die Entscheidung über das Ob und Wie einer Reise entscheiden Reisende nach wie vor selbst

Auch kann sich Aufhebung der Reisewarnung durch nationale Einreisesperren, die ggf. über den 15. Juni 2020 hinaus bestehen bleiben, oder durch Nichterfüllung der Pandemiekriterien verzögert werden. Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen, bleibt die Reisewarnung bestehen oder wird wieder ausgesprochen.

Neben der Situation im Gastland sollten Reisende auch die Vorschriften zu deutschen Reisebeschränkungen beim  der Bundesinnenministerium oder der Bundespolizei sowie zu möglichen  Quarantänevorschriften Ihres Bundeslandes bei Rückkehr informieren. Auch sollten Reisende besonders auf einen gültigen Krankenversicherungsschutz während der der Reise achten. Übliche Reisevorbereitungen wie die Gültigkeit und Notwendigkeit des Reisepasses werden hierdurch natürlich nicht abgelöst.

Reisen in andere Länder und mögliche vorzeitige Aufhebungen

Für Reisen in andere Länder gilt die bislang weltweite Reisewarnung fort- vorerst bis einschließlich 31. August. Eine vorzeitige Aufhebung für einzelne Länder ist aber möglich. Voraussetzungen hierfür sind eine positive Pandemieentwicklung, ein stabiles Gesundheitssystem, stimmige Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus und verlässlichen Hin- und auch Rückreisemöglichkeiten. Wenn eine solche Aufhebung möglich ist, wird die Reisewarnung entsprechend angepasst.

Wir werden die Reisewarnung auch vor September immer wieder auf den Prüfstand stellen, immer mit der Sicherheit der Reisenden als zentralem Kriterium. Dort - und nur dort - wo das Gesamtpaket aus positiver Pandemieentwicklung, einem stabilen Gesundheitssystem, stimmigen Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus und verlässlichen Hin- und auch Rückreisemöglichkeiten das zulässt, können wir möglicherweise schon früher von einer Reisewarnung zu Reisehinweisen zurückkehren. – Außenminister Heiko Maas

Wortlaut der weltweiten Reisewarnung

Stand: 11.06.2020 
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin in vielen Ländern zu teilweise drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wie z.B. Ausgangssperren.
Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung.
Zahlreiche Reisende waren in mehreren Ländern betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert, einige sitzen noch immer in entfernteren Ländern und Regionen fest.
Im Infektionsfall im Ausland müssen Quarantänevorgaben des Reiselandes Folge geleistet werden, eine Rückholung kann nicht erfolgen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, - ab 15. Juni 2020 außer in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland*, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden*, Slowakei, Slowenien, Spanien*, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern), die Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen*, Schweiz) und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - wird derzeit gewarnt. Dies gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2020.
Eine vorzeitige Aufhebung der Reisewarnung wird im länderspezifischen Einzelfall gesondert bekannt gegeben.
(*Die Aufhebung der Reisewarnung kann durch nationale Einreisesperren, die ggf. über den 15. Juni 2020 hinaus bestehen bleiben, oder durch Nichterfüllung der Pandemiekriterien verzögert werden. Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen, bleibt die Reisewarnung bestehen oder wird wieder ausgesprochen. Dies gilt aktuell für Schweden.)
Von der Teilnahme an Kreuzfahrten wird aufgrund der besonderen Risiken dringend abgeraten. Hiervon ausgenommen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU bzw. Schengen mit besonderen Hygienekonzepten.

  • Seien Sie bei allen Reisen in das Ausland weiterhin besonders vorsichtig.
  • Lassen Sie sich medizinisch beraten und verschieben Sie ggf. Reisepläne noch, wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören.
  • Bereiten Sie sich auf alle Auslandsreisen sorgfältig vor und beachten Sie unsere Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Erkundigen Sie sich über COVID-19-Maßnahmen sowohl für Ihr Transportmittel als auch an Ihrem Reiseziel und beziehen Sie dies in Ihre Reiseplanung mit ein.
  • Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt bei der Vertretung Ihres Reiseziels nach den aktuellsten Einreisebestimmungen.
  • Buchen Sie möglichst umbuchbare Flüge und stornierbare Unterkünfte für den Fall einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage vor Ort.
  • Befolgen Sie Hygienemaßnahmen wie Abstand halten und tragen Sie Gesichtsmasken, insbesondere in Verkehrsmitteln, an Flughäfen, Bahnhöfen und Häfen.
  • Halten Sie sich über die epidemiologische Entwicklung in Ihrem Reiseland informiert.
  • Bereiten Sie sich auf möglicherweise zusätzliche Kosten bei einem verlängerten Aufenthalt vor und lassen Sie ggf. Ihren Kreditrahmen erhöhen.
  • Befolgen Sie die Anordnungen lokaler Gesundheitsbehörden, auch bei angeordneten Quarantänemaßnahmen.
  • Registrieren Sie sich weiterhin in unserer Krisenvorsorgeliste und halten Sie Ihre Eintragung aktuell.
  • Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihren Reisekrankenversicherungsschutz und erweitern Sie diesen gegebenenfalls.
  • Achten Sie auf einen ausreichenden Vorrat an notwendigen Medikamenten auch für den Fall eines verlängerten Aufenthalts im Ausland.
  • Buchen Sie Tickets und Eintrittskarten vor Ort möglichst online und vermeiden Sie damit Warteschlangen an Verkaufsschaltern.
  • Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der WHO, des RKI sowie der BZgA einschließlich der dortigen Hinweise zu weltweiten Pandemielage.
  • Beachten Sie bei Rückkehr nach Deutschland die ausführlichen Informationen der Bundespolizei und des BMI zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen sowie bei der Bundesregierung zur Übersicht der Bundesländer zu Quarantäne- und anderen Regelungen. 
  • Beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums der Bundesregierung zu COVID-19 in Deutschland.

Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19-reisenwarnung-verlaengert/2351766